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P R E S S E M I T T E I L U N G Grundbuchauszug, Finanzierungszusage, Identifikationsnummer

(Frankfurt, 16.05.2011) Beim Immobilienerwerb muss der Käufer für seine Finanzierungszusage sowie die anschließende Kaufvertragsunterzeichnung zahlreiche Unterlagen besorgen.
Für die Finanzierungszusage benötigt seine Bank einen Gehaltsnachweis. In der Regel muss er regelmäßige Gehaltszahlungen der zurückliegenden drei Monate belegen. Daneben sollte er einen Eigenkapitalanteil von etwa 20 Prozent des Kaufpreises belegen. Verfügt er über ein hohes Einkommen, hatte aber noch nicht die Möglichkeit, zu sparen, ist dank dieser Bonität auch eine Finanzierung mit weniger Eigenmitteln problemlos möglich.
Ferner muss er einen Grundbuchauszug der Immobilie vorlegen. Darin sind eventuell bestehende Hypothekenbelastungen aufgeführt sowie Lasten wie Wege- oder Wohnrechte. Zudem muss ein Lageplan der Immobilie vorgelegt werden, der über das Katasteramt besorgt werden kann. Auch müssen Objektfotos und Bauunterlagen mit Baujahrangaben, Grundrissen und einer Wohnflächenberechnung besorgt werden. Beim Erwerb über einen Immobilienmakler organisiert dieser alle notwendigen Unterlagen.
Die meisten Finanzierer verlangen zudem beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie – egal ob Wohnung oder Haus – den Nachweis einer Gebäudeversicherung.
„Beim Kauf einer Eigentumswohnung unterschreibt der Erwerber im notariellen Kaufvertrag, dass ihm die Teilungserklärung sowie die daran angehängte Gemeinschaftsordnung vorliegt“, erläutert Petra Krauß, Inhaberin der gleichnamigen Frankfurter Immobilienfirma und Vorstandsmitglied im Immobilienverband IVD-Mitte. In der Gemeinschaftsordnung sind die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander geregelt.
Zudem sollten vor dem Wohnungskauf die Protokolle der zurückliegenden Eigentümerversammlungen, die Beschlusssammlung sowie die Betriebskostenabrechnung eingesehen werden. So kann sich der Käufer eine Überblick über die Abrechnungen und Reparaturen machen sowie über möglicherweise anstehende kostspielige Modernisierungsmaßnahmen. Seit einigen Jahren muss beim Immobilienverkauf auch ein Energieausweis vorgelegt werden, den ein Experte erstellen muss.
Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, das noch gebaut wird, muss bei seinem Kreditinstitut Bauunterlagen wie die Baubeschreibung und den Werkvertrag mit seinem Bauträger vorlegen. Darin sind Informationen wie die geplanten Grundrisse, die entstehende Wohnfläche sowie der Quadratmeterpreis enthalten. Bei Neubauten werden Energieausweise im Übrigen seit einigen Jahren automatisch zusammen mit den Bauunterlagen ausgestellt.
Beim Termin der notariellen Kaufvertragsunterzeichnung müssen die Käufer neben der Finanzierungszusage einen Personalausweis oder Reisepass dabei haben, um sich auszuweisen. Seit Anfang des Jahres sind die Notare zudem verpflichtet, die Steuer-Identifikationsnummer beider Vertragspartner in den Kaufvertrag aufzunehmen.
Bevor es zum gemeinsamen Termin zwischen Verkäufer und Erwerber kommt, fertigt der Notar einen Vertragsentwurf an, der beiden Vertragspartnern im Vorfeld zugeschickt wird, damit sie ihn in Ruhe durchlesen und eventuelle Unklarheiten ausgeräumt werden können.

Abdruck honorarfrei

Pressekontakt:
Petra Krauß, Vorstandsmitglied des Immobilienverbands IVD-Mitte (Hessen/ Thüringen)
Inhaberin Krauß Immobilien
Nordendstraße 45, 60318 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 59 14 69
E-Mail: info@krauss-immobilien.de