Seit 1991

Letzte Beiträge

Immer wieder erreichen uns Bewertungen und Rückmeldungen unserer Kunden über viele verschiedene Kanäle! Diesmal über den BranchenKompass, vielen Dank!

Bewertung Branchenkompass.pdf

Informationsblatt des IVD zur Neuerung des Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen!

Informationsblatt Widerrufsrecht IVD.pdf

Da es aufgrund der Neuerungen seit dem 13.06.2014 immer wieder zu Verunsicherungen kommt, möchten wir Ihnen gerne dieses gut formulierte Informationsblatt zur Verfügung stellen! Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Journal Frankfurt empfiehlt Krauß Immobilien

Wir gehören zu den 300 besten Geschäften, die im Sonderheft “WOHNEN IN FRANKFURT” vom Journal Frankfurt empfohlen werden.

Vielen Dank!

 

Kostenlose Downloads der Skripte unserer diesjährigen Infoveranstaltung “Rund um Ihre Immobilie!

Was Eigentuemer ueber die neue ENEV 2014 wissen muessen .pdf

Infoveranstaltung vom 08. April 2014 mit Referentin Dipl. Ing. Architektin Ulrike Krabus

Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen.pdf

Infoveranstaltung vom 01. April 2014 mit Referentin Architektin Petra Kohl

Immobilien richtig vererben.pdf

Infoveranstaltung vom 25. März 2014 mit Referentin Rechtsanwältin und Notarin Dr. Kirsten Reich

 

FOCUS-SPEZIAL Immobilien

Krauß Immobilien zählt zu Deutschlands besten Immobilienmaklern!

Dies belegt das Ergebnis der aktuellen Maklerliste 2014 aus Focus-Spezial Immobilien.

Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung und danken dem Magazin Focus herzlich dafür!

 

Gesetzliches Widerrufsrecht

Mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni dieses Jahres sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden bestmöglich zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten ärgern möchten, sondern aktiv informieren.

Diese Neuregelung ist auf die EU-Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie 2011/83/EU) zurückzuführen, welche bereits im November 2011 verkündet wurde. Die Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Recht erfolgt mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 14. Juni 2013 verabschiedet; der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzesbeschluss erhoben. Das Gesetz wurde am 27. September 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Vorschriften treten am 13. Juni 2014 in Kraft.

Unerheblich ob Sie die Information nun im Internet anfordern oder persönlich bei uns abholen, wir hoffen, dass Sie mit unseren Angeboten Ihren Immobilienträumen ein Stück näher kommen.