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P R E S S E M I T T E I L U N G Professionelle Vorauswahl kann vor Mietnomaden schützen Welche Informationen Vermieter über ihre potentiellen Mieter einholen sollten

(Frankfurt am Main, 22.7.2011) Laut einer Umfrage des Immobilienportals „Immobilienscout 24“ haben drei von vier Vermietern Angst vor Mietnomaden. Wenngleich die Zahl der tatsächlichen Fälle in Deutschland gering ist, verursachen sie große Schäden, falls ein Vermieter auf einen Mieter trifft, der über Monate keine Miete bezahlt. Die sich anschließende Klage und Räumung der Wohnung ist zeitraubend und teuer.

Der Vermieter sollte sich im Vorfeld möglichst umfassend über seinen potentiellen Mieter informieren, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen. Professionelle Immobilienmakler und Hausverwalter schauen von Berufs wegen bei der Wohnungsvergabe ebenfalls genau hin.
So sollten Vermieter ihre Interessenten bitten, einen Selbstauskunftsbogen auszufüllen. Darin sollen sie Angaben zu Name und Geburtsdaten der zum Haushalt gehörenden Personen sowie zu Nationalität, Einkommen und Arbeitgeber des Interessenten und gegebenenfalls des Partners machen. Die Mietinteressenten sind jedoch nicht verpflichtet, dieses Formular auszufüllen. Gleichwohl muss der Vermieter einen solchen Kandidaten bei der Wohnungsvergabe nicht berücksichtigen.
„Fragen zur Familienplanung, zur sexuellen Orientierung sowie zur Religionszugehörigkeit sind allerdings in dem Fragebogen tabu und verstoßen zudem gegen das Antidiskriminierungsgesetz“, erläutert Petra Krauß, Inhaberin der gleichnamigen Frankfurter Immobilienfirma und Vorstandsmitglied im Immobilienverband IVD-Mitte.

Der Vermieter sollte darüber hinaus von seinem Mieter in spe Gehaltsnachweise der vergangenen drei Monate einsehen. Ist der Partner, der ebenfalls einzieht, ebenfalls berufstätig, sollte auch dieser Einkommensnachweise erbringen. Ferner kann der Vermieter beim Vorvermieter und Arbeitgeber Informationen einholen. Bei diesen beiden Personen muss man allerdings auf die Kooperationsbereitschaft hoffen. Denn beide sind nicht verpflichtet, dem Vermieter zu versichern, dass der Mieter keine Mietschulden hat beziehungsweise wie hoch sein Einkommen ist und wie lange er in der Firma tätig ist. Ferner sollte durch eine Anfrage bei einem Wirtschaftsauskunftsunternehmen wie Schufa, Bürgel oder Creditreform die Zahlungsmoral und Liquidität des neuen Mieters überprüft werden. Der Vermieter muss ankündigen, dass er eine solche Auskunft einholt. Am besten macht er dies durch einen Hinweis auf dem Selbstauskunftsformular, so Krauß, die seit 20 Jahren als Maklerin tätig ist.

Eine gewisse Sicherheit hat der Vermieter zudem, wenn er die Zahlung der ersten Miete vor die Wohnungsübergabe legt. Ist das Geld bis dahin nicht auf dem Konto, ist der Vermieter seinerseits nicht zur Übergabe der Wohnung verpflichtet.
Außerdem ist es ratsam, vom Mieter eine Kaution zu fordern und diese Summe beziehungsweise die Zahlung der ersten von drei Raten vor den Einzug zu legen. Die Kaution beträgt zumeist drei Netto-Monatskaltmieten. Diese Mietsicherheit kann auch durch eine Bürgschaft oder einen Kautionsschutzbrief hinterlegt werden.

Ist der Mieter Bezieher von Transferleistungen wie Hartz IV, so dass Miete und Nebenkosten von der ARGE übernommen werden, sollte der Vermieter mit seinem Mieter vereinbaren, dass die Miete direkt von der Behörde an den Vermieter gezahlt wird. Dies gibt dem Vermieter die Gewähr auf einen zuverlässigen Zahlungseingang.

Abdruck honorarfrei

Pressekontakt:
Petra Krauß, Vorstandsmitglied des Immobilienverbands IVD-Mitte (Hessen/ Thüringen)
Inhaberin Krauß Immobilien
Nordendstraße 45, 60318 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 59 14 69
E-Mail: krauss.immobilien@web.de